Der Chiemhome Blog
25. Februar 2026
Vergleichsmiete: Wie ermittle ich, ob meine Miete zu hoch ist?
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Miete zu hoch ist, hilft ein kurzer Faktencheck. Halten Sie dafür am besten diese Unterlagen und Infos bereit:
- Mietvertrag
- Letzte Mieterhöhung
- Wohnungsgröße und Lage
- Baujahr und Zustand beziehungsweise Ausstattung
Im nächsten Schritt geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete. Fragen Sie diese bei Ihrer Stadt oder Gemeinde an, oft über das Wohnungsamt. Manchmal finden Sie die Werte auch online, zum Beispiel über einen Mietspiegel, falls es einen gibt.
Zusätzlich lohnt sich ein Realitätscheck vor Ort: Fragen Sie nach Mieten im Haus oder in der direkten Nachbarschaft. Ergänzend können Sie Immobilienportale wie Immobilienscout nutzen. Wichtig: Das sind häufig Angebotsmieten, nicht die tatsächlich vereinbarten Bestandsmieten. Solche Inserate sind daher nur ein grober Anhaltspunkt und ersetzen keinen Mietspiegel oder eine behördliche Auskunft. Wenn Sie passende Angebote finden, speichern sie diese oder drucken Sie sie diese aus. Achten Sie dabei so gut wie möglich auf Vergleichbarkeit der Wohnungen.
Mit diesen Unterlagen können Sie sich dann beraten lassen, zum Beispiel beim Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt für Mietrecht.
Mehr dazu finden Sie im Blogartikel vom 24.02.2026 zum Thema Mietwucher, inklusive Abgrenzung, Beispiel und Anlaufstellen.
24. Februar 2026
Mietwucher. Was ist das und wie kann ich mich wehren
Heute hatte ich einen Austausch mit einem Herrn, der mehr über mein Geschäftsmodell und meine Haltung zu bezahlbarem Wohnen erfahren wollte. Dabei kamen viele spannende Fragen und Diskussionspunkte auf. Ein Begriff hat mich besonders beschäftigt: Mietwucher. Das Wort wird schnell genutzt, wenn sich etwas ungerecht anfühlt. Juristisch ist es aber enger definiert.
Mietwucher ist ein Straftatbestand nach § 291 StGB und klar von Mietpreisüberhöhung sowie der Mietpreisbremse abzugrenzen. Eine hohe Miete allein reicht nicht aus. Zusätzlich muss der Vermieter eine Schwächesituation des Mieters ausnutzen, zum Beispiel eine Zwangslage oder Unerfahrenheit.
In der Praxis gilt oft: Liegt die Miete deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete, etwa in einer Größenordnung von 50 Prozent, ist das ein starkes Warnsignal. Entscheidend ist aber immer der Einzelfall und vor allem die Frage, ob die Lage des Mieters ausgenutzt wurde.
Ein einfaches Beispiel zur Orientierung
Ortsübliche Vergleichsmiete: 10 Euro pro Quadratmeter nettokalt
Deutlich darüber: 15 Euro pro Quadratmeter nettokalt
Wenn zusätzlich eine Ausnutzung der Schwächesituation hinzukommt, kann das Richtung Mietwucher gehen.
Was können Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben? Es gibt Anlaufstellen, die weiterhelfen, zum Beispiel Mietervereine, Verbraucherzentralen sowie Fachanwälte für Mietrecht.
Hinweis: Ich bin keine Rechtsanwältin. Dieser Artikel ist eine erste Orientierung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie betroffen sind, holen Sie sich bitte rechtlichen Rat, weil es bei Mietwucher stark auf Details und Nachweise ankommt.
