Mietpreisbremse. Was ist das und wo gilt sie?
Und die spannende Frage, wie kann ich mich wehren?
Kürzlich habe ich mal wieder vergessen, ein Zeitschriftenabo zu kündigen. Dennoch bin ich auch dankar dafür. Denn in der Ausgabe der Stiftung Warentest: Finanzen 10/2026 lese ich das erste Mal über Online-Dienste, die überhöhte Mieten zurückholen. Der Begriff, der dabei häufig auftaucht, ist die Mietpreisbremse.
Die Mietpreisbremse deckelt die Miete bei einer Neuvermietung. In ausgewiesenen - sogenannten "angespannten" Wohnungsmärkten - darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wie Sie diese Vergleichsmiete ermitteln, habe ich im Artikel zur Vergleichsmiete beschrieben. Ich weise darauf hin, dass die Mietpreisbremse ein sehr umstrittenes Instrument ist und mehrere Studien auf ihre Nachteile hinweisen (mehr dazu auf Wikipedia).
Aber nochmal zurück zur Mietpreisbremse und ein einfaches Beispiel, angelehnt an das aus meinem Blogbeitrag zum Mietwucher:
- Ortsübliche Vergleichsmiete: 10 Euro pro Quadratmeter nettokalt
- Erlaubt mit Mietpreisbremse: bis 11 Euro pro Quadratmeter nettokalt
- Ab etwa 15 Euro und mit ausgenutzter Notlage: Richtung Mietwucher
Gilt die Mietpreisbremse auch bei uns im Chiemgau?
Die Mietpreisbremse gilt nicht überall, sondern nur in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bayern hat die Liste der betroffenen Orte zum 1. Januar 2026 deutlich erweitert, auf 285 Städte und Gemeinden, gültig bis Ende 2029. Bei uns greift die Bremse zum Beispiel in Traunstein, Traunreut und Trostberg, im Berchtesgadener Land außerdem in Bad Reichenhall, Freilassing und Ainring. In vielen kleineren Gemeinden ringsum gilt sie dagegen nicht. Hier der Link zu der Anlage der Mieterschutzverordnung für Bayern.
Was können Sie tun, wenn Sie zu viel zahlen?
Den Weg können Sie selbst gehen: Vergleichsmiete ermitteln, die überhöhte Miete beim Vermieter rügen und zu viel Gezahltes zurückfordern. Beratung bekommen Sie beim Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt für Mietrecht.
Aber nochmal zurück zur Stiftung Warentest. Es gibt spezielle Online-Dienste, die bei überhöhten Mieten helfen. Stiftung Warentest nennt:
- Conny (früher wenigermiete.de) mit Gründung im Jahr 2016
- Allright Group, Gründungsjahr nicht eindeutig, kommt übrigens vom Fluggastrechte-Dienst Flightright und
- Mietorcas, Gründungsjahr nicht eindeutig und vermutlich nur für Berlin.
Von mir recherchiert:
- Miettiger aus München, Gründungsjahr 2025.
Diese Online-Dienste setzen sich für Verbraucher ein. Sie bündeln Verbraucheransprüche, erledigen Formalitäten und erhalten bei erfolgreicher Durchsetzung einen Anteil. Wenn sie nicht gewinnen, erhalten diese keine Vergütung. Viele Maklerbüros arbeiten auch so: kein Verkaufserfolg, keine Provision. Ich habe einmal so einen Dienst in Anspruch genommen und mir für einen ausgefallenen Flug Geld zurückgeholt. Und ja, es tut weh, wenn ein großer Teil der Summe beim Dienstleister bleibt. Aber Hand aufs Herz: Wer hat Lust und Zeit, sich selbst mit rechtlichen Dingen herumzuärgern? Bequemlichkeit hat ihren Preis, und manchmal ist er es wert.
Beim eigenen Vermieter kommt oft noch etwas dazu. Vielleicht ist da ein wenig Angst, vielleicht ist es einem einfach unangenehm. Mein Rat: Suchen Sie zuerst das Gespräch. Viele Vermieter wissen selbst, dass eine überhöhte Miete nicht rechtens ist. Und wenn das nicht weiterhilft, geht natürlich auch der Weg über einen Fachanwalt oder diese Online-Dienste.
Meine Haltung dazu
Ich "fairmittle" Immobilien und mir geht es dabei um Fairness und einen sozialeren Ansatz. Faire Mietpreise fangen für mich damit an, dass ich Vermieter die Spielregeln erkläre. Überhöhte Mietpreisangebote werde ich nicht vermitteln. Und weil ich das ernst meine, mache ich bei mir selbst den Anfang: Für eine private eigene Mietwohnung in Traunstein prüfe ich demnächst als Vermieterin alle drei Dienste, ob ich überhaupt unter die Mietpreisbremse falle. Was dabei herauskommt, erfahren Sie hier demnächst im Blog.
Und wenn Sie Unterstützung bei einer fairen Vermietung brauchen, dann machen Sie einen Termin mit mir aus.
Hinweis: Ich bin keine Rechtsanwältin. Dieser Artikel ist eine erste Orientierung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie betroffen sind, holen Sie sich bitte rechtlichen Rat, weil es auf die Details ankommt oder wenden Sie sich an einen der oben genannten Online-Dienste (ich erhalte keine Tippprovision von diesen).
